Riester-Rentenversicherungen, Rürup-Rentenversicherungen, Private Rentenversicherungen mit Online-Sonderkonditionen

Drei-Schichten-Modell
der Altersvorsorge

Im Zusammenhang mit dem Thema Altersvorsorge hört man inzwischen oftmals den Begriff des Drei-Schichten-Modells bzw. den drei Schichten der Altersvorsorge. Seinen Ursprung fand der Begriff im Rahmen der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes. Dabei hatte sich der Gesetzgeber den Überlegungen der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen („Rürup-Kommission“) angeschlossen. In ihrem Bericht hatte diese Kommission ein so genanntes Drei-Schichten-Modell entwickelt. Dieses löst die bisher eher bekannten „drei Säulen“ der Altersvorsorgung ab. Das Drei-Schichten-Modell unterscheidet dabei die Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit sowie der steuerlichen Behandlung der Beiträge sowie der Leistungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Drei-Schichten-Modell etwas genauer vor.

Vor der Einführung von dem Drei-Schichten-Modell war die Altersvorsorge nach dem so genannten 3-Säulen-Prinzip organisiert. Hierunter versteht bzw. verstand man, dass die Altersversorgung im Prinzip aus drei Säulen besteht bzw. bestehen kann. Hierunter fallen die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule, die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule sowie die private Altersvorsorge als dritte Säule. Daneben wurde im Jahr 2002 die staatlich geförderte Riester-Rente („Staatliche Förderrente“) als Zusatzversorgung eingeführt

Wie sehen die drei Schichten im Einzelnen aus?

In die Kategorie der ersten Schicht fallen die Gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke (gibt es zum Beispiel für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Apotheker, Architekten, Tierärzte und Zahnärzte. Eine Mitgliedschaft ist meistens Pflicht.) sowie die landwirtschaftlichen Alterskassen. Die Altersvorsorge aus der ersten Schicht stellt eine Basisversorgung dar. Zur Schließung einer Versorgungslücke ist es daher sehr wichtig, ergänzende Altersvorsorge aus den anderen Schichten zu besparen.
 

Rürup-Rentenversicherung (auch: „Rürup-Rente“, „Basis-Rente“ etc.)
Ebenfalls zur ersten Schicht gehört die zum 1. Januar 2005 neu eingeführte „Rürup-Rente“ oder auch als „Basis-Rente“ bezeichnete Rente. Die Rürup-Rente stellt eine neue Form der Altersvorsorge dar, die bisher nur in Form von privaten Rentenversicherungen (zum Beispiel Allianz, VolkswohlBund,...) mit reiner Rentenzahlung angeboten wird. Allerdings hat der Gesetzgeber es inzwischen auch zugelassen, dass Fondsgesellschaften derartige Verträge in Form von Rürup-Fondssparplänen anbieten dürfen. Unter reiner Rentenzahlung versteht man, dass man zum „Ablauf“ der Versicherung nicht wählen kann, ob man das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erhalten möchte, oder in Form einer Auszahlung des (gesamten oder eines Teils des) angesparten Kapitals. Folglich gibt es kein „Kapitalwahlrecht“. Allerdings kann man bei Rürup-Rentenversicherungen – je nach Anbieter und Tarif – bestimmte Zusatzleistungen mit einschließen. So ist (in gewissen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen) der Einschluss von Todesfallleistungen, Hinterbliebenenrenten oder Berufsunfähigkeitsrenten möglich. Ebenfalls ist der Einschluss einer Beitragsbefreiung für die Rürup-Rente im Berufsunfähigkeits-Fall möglich.

Besteuerung der Rürup-Rente
Die Besteuerung von Renten aus der 1. Schicht erfolgt nachgelagert (nachgelagerte Besteuerung). Allerdings erfolgt die nachgelagerte Besteuerung zunächst nicht in vollem Umfang, vielmehr gibt es bis zum Jahr 2040 dazu noch Übergangsregelungen (in 2005 nur 50 % der Renten steuerpflichtig, schrittweise wird dieser Anteil bis zum Jahr 2040 auf 100% steuerpflichtiger Anteil der Renten erhöht).

Vorsorgeaufwendungen bei der Rürup-Rente
Dafür, dass die Renten nachgelagert besteuert werden, können im Gegenzug die eingezahlten Beiträge während der Beitragszahlungszeit jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Auch hierfür gibt es Übergangsregeln.(Übergangsregeln: 2005 werden zunächst nur 60% von max. 20.000 € Jahres-Beiträgen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich anerkannt, schrittweise wird dies erhöht auf die Abzugsfähigkeit der vollen 20.000 € pro Jahr.)
 

Online-Vergleich und Abschluss mit Versicherungs-Bonus
Sie erhalten bei uns für den Online-Abschluss oder Abschluss über Papieranträge einer Rürup-Rentenversicherung einen Versicherungs-Bonus. Den Vergleichsrechner für einen Online-Vergleich und bei Bedarf für einen anschließenden Online-Abschluss finden Sie hier: Vergleichsrechner. Details zum Versicherungs-Bonus finden Sie auf der Seite Bonusprogramme.

Die Altersvorsorge aus der Kategorie der zweiten Schicht stellt eine Zusatzversorgung dar. Hierzu gehören die im Jahr 2002 eingeführte „Staatliche Förderrente“ (oder auch „Riester-Rente“ genannt) und die Produkte der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Zu letzterer gehören die fünf „Durchführungswege“: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage und Unterstützungskasse.

Riester-Rente
Die Riester-Rente ist in verschiedenen Varianten abschließbar: Dazu zählen die Formen einer Rentenversicherung (z.B. Allianz Riester-Rentenversicherung, VolkswohlBund Riester-Rentenversicherung...), eines Riester-Banksparplanes oder eines Riester-Fondssparplanes (z.B. DWS RiesterRente Premium, DWS TopRente, Allianz-dit Fondsvorsorge...). Bei der Riester-Rente sieht der Gesetzgeber für den Sparer ein Kapitalwahlrecht in Höhe von 30% des zum Ablauf des Vertrages vorhandenen Kapitals vor. Die Förderung bei der Riester-Rente setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Den Zulagen auf der einen Seite sowie einem möglichen Sonderausgabenabzug auf der anderen Seite.

Details zur Riester-Förderung finden Sie auf der Seite Riester-Förderung.

Besteuerung der Riester-Rente
Die erhaltenen Renten aus dem Bereich der 2. Schicht werden ebenfalls vollständig nachgelagert besteuert. Dafür erhält man im Gegenzug während der Ansparphase eine staatliche Förderung, z.B. über die Zulagen sowie den Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente.

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Zur dritten Schicht der Altersvorsorge zählen private Kapitalanlageprodukte wie z.B. private Rentenversicherungen (außer die genannten Riester- und Rürup-Renten sowie Rentenversicherungen aus der Kategorie der betrieblichen Altersvorsorge). Diese Produkte sind meist relativ flexible Produkte. So bieten diese oft die Möglichkeit neben einer Absicherung für das Alter noch viele Zusatzversicherungen (zum Beispiel für den Todesfall oder Berufsunfähigkeit) einzuschließen. So kann man bei vielen Anbietern z.B. Todesfallleistungen, Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Kinderinvaliditätsrenten oder eine Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall einschließen. Ebenso beinhalten die Produkte der dritten Schicht das Kapitalwahlrecht bzw. Rentenwahlrecht, so dass die Versicherten zum Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns bzw. der Kapitalauszahlung noch wählen können, ob sie ihr Geld in Form einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer Kapitalauszahlung bzw. einer Mischform aus beiden Alternativen erhalten möchten.

Besteuerung
Renten aus Verträgen der dritten Schicht werden nur mit dem so genannten Ertragsanteil (Ertragsanteilbesteuerung) besteuert. So muss z.B. ein Versicherter, der mit 65 Jahren die Rentenzahlung beginnen lässt, nach aktueller Gesetzeslage nur 18 % der Rente bei der Steuererklärung als zu versteuerndes Einkommen angeben und daher die Rente nicht vollständig nachgelagert versteuern.

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