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Die Beiträge zu den Riester-Verträgen können steuermindernd geltend gemacht werden. Im Rahmen der privaten Steuererklärung prüft das Finanzamt in der sogenannten Günstigerprüfung, wie hoch eine mögliche Steuerersparnis durch einen Sonderausgabenabzug der Gesamtbeiträge zur Riester-Rente wäre.
Dieser Betrag ist der Förderbetrag, der dem Riester-Sparer normalerweise insgesamt zusteht. Ist dieser Betrag höher als die Riester-Zulagen, so wird der noch fehlende Betrag (Differenz zwischen dieser max. möglichen Steuerersparnis und den Riester-Zulagen) als Steuererstattung gut geschrieben. Ist der Betrag aber bereits höher als die zustehenden Riester-Zulagen, so gibt es keine Steuererstattung. Selbstverständlich kann der Riester-Sparer die höheren Riester-Zulagen trotzdem erhalten.
Aufgrund der staatlichen Förderung der Riester-Beiträge wird die Rente, die aus dem Riester-Vertrag in der Auszahl- bzw. Rentenphase gezahlt wird, dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und somit nachgelagert besteuert.
Beachten Sie bitte die Hinweise unten zu den Beiträgen, die über die Förder-Höchstgrenzen hinaus gehen (Mehrbeiträge, Überzahlungen).
Besonderheiten bei Verheirateten Sind bei gemeinsam veranlagten Ehegatten beide Ehegatten direkt förderberechtigt, kann jeder von ihnen bis zum Höchstbeitrag den Sonderausgabenabzug für seinen eigenen Riester-Vertrag in Anspruch nehmen und es erhält jeder von beiden die volle Zulage, wenn dieser den für sein Einkommen relevanten Eigenbeitrag erreicht.
Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten, bei denen nur ein Ehepartner direkt und einer stattdessen indirekt förderberechtigt ist, muss für den Erhalt der vollen Zulagen nur der einfache Mindesteigenbeitrag erbracht werden und es wird im Rahmen der Steuererstattung nur maximal der einfache Höchstbeitrag als Sonderausgabenabzug angesetzt. Beide Ehepartner benötigen dafür einen eigenen Riester-Vertrag und erhalten dann eine Grundzulage.
Bei getrennt veranlagten Ehegatten wird jeder Ehegatte getrennt bei Riester behandelt, so dass evtl. nur ein Ehegatte die Riester-Förderung erhält, wenn nur einer förderberechtigt ist (Es gibt dann auch nur eine Grundzulage!).
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