Was ist eine Riester-Rentenversicherung? Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema Riester-Rentenversicherung zusammen gestellt. Ebenfalls haben Sie die Gelegenheit, mit unserem Tarifrechner bequem ein Angebot zur Riester-Rentenversicherung zu berechnen. Wenn wir Ihnen für eine Riester-Rentenversicherung Ihrer Wahl Antragsformulare zusenden sollen, dann geben Sie uns bitte Bescheid. Antragsformulare für weitere Produkte bzw. Anbieter senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Sowohl bei einem Online-Abschluss als auch bei einem Abschluss mit Papieranträgen bedanken wir uns bei Ihnen in Form unseres Versicherungs-Willkommens-Bonus. Auf der Seite Bonusprogramme finden Sie weitere Informationen hierzu. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Hinweise weiter unten.
Sollten Sie sich schon bereits für einen konkreten Anbieter festgelegt haben (z.B. Allianz Riester-Rentenversicherung), so haben Sie die Möglichkeit, sich diverse Antragspakete über unsere Homepage anzufordern. Selbstverständlich erhalten Sie auch hier unseren attraktiven Online-Bonus.
Zunächst versteht man unter einer Rentenversicherung im Allgemeinen eine Versicherung auf den Erlebensfall mit der Zahlung einer lebenslangen Rente. Daher ist eine Rentenversicherung zunächst eine Versicherung, die nur im Erlebensfall eine lebenslange Rente zahlt und im Todesfall keine Todesfallleistung erbringt. In dieser Ausgestaltung bedeutet das, dass sobald der Versicherte den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (das so genannte Ende der „Aufschubzeit“) erlebt, beginnt die lebenslange Rentenzahlung. Anstatt der lebenslangen Rentenzahlung kann auch eine Kapitalauszahlung oder eine Mischung aus Renten- und Kapitalauszahlung gewählt werden („Kapitalwahlrecht“). Verstirbt der Kunde vor Beginn der Rentenzahlung, so erhält er je nach Tarif entweder keine Leistung (reine Versicherung zur Absicherung des Risikos „Altersvorsorge“) oder aber er erhält eine im Tarif mit vereinbarte Todesfallleistung. Das kann zum Beispiel eine festgelegte Todesfallsumme sein oder z.B. die Rückgewähr von bereits eingezahlten Beiträgen.
Rentenversicherungen können aber mit vielen Zusatzmerkmalen ausgestaltet werden. So können oftmals Zusatzversicherungen für Berufsunfähigkeit oder bestimmte Rentengarantiezeiten (Rente wird auch für die bestimmte Zeit an die Erben weiter gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt) mit vereinbart werden.
Für die Anlage der Sparbeiträge gibt es im Prinzip zwei grundsätzliche Möglichkeiten. Zum einen gibt es Tarife, die die Sparbeträge für den Kapitalaufbau der späteren Rentenzahlung konventionell anlegen. Bei diesen so genannten konventionellen Tarifen entscheidet das Management der Versicherung, wie die Gelder angelegt werden. Das können zum Beispiel Immobilien sein oder auch festverzinsliche Wertpapiere. Auf der anderen Seite gibt es so genannte fondsgebundene Rentenversicherungen. Eine fondsgebundene Rentenversicherung hat im Prinzip die gleichen Eigenschaften wie die konventionelle Rentenversicherung mit dem Unterschied, dass die Sparbeträge in Investmentfonds angelegt werden. Hierdurch steigt auf der einen Seite die Chance auf bessere Renditen – im Umkehrschluss steigt aber auch das Risiko. Auf Grund der Anlage in Fonds, kann auch im Gegensatz zur konventionellen Rentenversicherung keine Garantieverzinsung durch die Versicherung gewährt werden, da die Entwicklung der Fondsanteile ungewiss ist. Daher muss jeder abwägen, welcher Tarif auf Grund der persönlichen Risikoneigung besser zu einem passt.
Da der Gesetzgeber die Riester-Rentenversicherung staatlich fördert (siehe Riester-Förderung), hat er auch einige Anforderungen an eine Riester-Rentenversicherung gestellt. Im Wesentlichen soll dadurch sichergestellt werden, dass derjenige, der eine Riester-Rente bespart, diese auch tatsächlich für seine Altersvorsorge nutzt und nicht für andere Zwecke verwendet. Damit eine Riester-Rentenversicherung auch staatlich als Riester-Rentenversicherung anerkannt wir, muss diese zertifiziert werden. Zertifiziert wird sie wiederum nur, wenn die Versicherung bestimmte Kriterien erfüllt. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhalten sie eine Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als zertifiziertes Riester-Produkt.
Folgende Anforderungen gehören u.a. zu den Kriterien der Riester-Zertifizierung:
Leistungen aus einem Riester-Vertrag dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden.
Es müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zu Beginn der Rentenphase zur Verfügung stehen (Beitragsgarantie).
Die monatlichen Leistungen müssen in Form einer lebenslangen Leibrente oder im Rahmen eines Auszahlplans mit anschließender Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr erfolgen. Die Renten dürfen dabei nur gleich bleiben oder steigen. Zu Rentenbeginn besteht ein gewisses Kapitalwahlrecht – es dürfen 30 Prozent des Kapitals als Einmalauszahlung erbracht werden.
Die Abschlusskosten und Vertriebskosten bei einer Riester-Rentenversicherung müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichmäßig verteilt werden, soweit sie nicht als Vomhundertsatz (Prozent) den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden.
Die Riester-Rentenversicherung muss ruhen können. Können zum Beispiel auf Grund eines finanziellen Engpasses oder wegen Wegfall der Förderberechtigung keine Beiträge mehr erbracht werden, so muss der Vertrag ruhen können, ohne dass er gekündigt werden muss.
Ein Riester-Vertrag muss mit einer Frist von drei Monaten kündbar sein.
Das Kapital aus einer Riester-Rentenversicherung muss auf einen anderen Vorsorgevertrag übertragbar sein. Möchte jemand also zum Beispiel seinen Anbieter für seine Riester-Rente wechseln, so muss dies zugelassen werden.
Vertrag muss eine teilweise oder vollständige Auszahlung nach § 92a EstG (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) vorsehen
Weitere Details zur Riester-Förderung finden Sie auf der Seite Riester-Förderung.
Mit dem Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Riester-Rentenversicherung online zu berechnen. Antragsformulare für ausgewählte Produkte senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Sofern Sie online eine Versicherung beantragt haben, so bitten wir Sie - zwecks Ihrer Zuordnung zum Vertrag - das Versicherungsbonus-Formular auszufüllen und uns zukommen zu lassen, damit Sie Ihren Bonus zeitnah erhalten können.
Haben Sie schon eine genaue Vorstellung darüber, bei welchem Anbieter Sie Ihre Riester-Rentenversicherung (z.B. Allianz Riester-Rentenversicherung) abschließen möchten, so können Sie die Antragsunterlagen nebst Ausfüllhinweisen bei uns anfordern. Antragsformulare für weitere für von Ihnen ausgewählte Produkte senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Sollten wir Ihren gewünschten Anbieter im Angebot haben, so erhalten Sie von uns umgehend die gewünschten Unterlagen. Selbstverständlich gewähren wir Ihnen auch hier unseren Versicherungs-Willkommens-Bonus. Gerne berechnen wir auch konkrete Angebote für Sie.
Hinweis: Auch für den Abschluss einer Privaten Krankenvollversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Rentenversicherung neben Riester, also einer normalen Renten-/Lebensversicherung oder Rürup-Rentenversicherung gewähren wir Ihnen als Dankeschön unseren Versicherungs-Willkommens-Bonus.