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1. Was ist die Rürup-Rente?
Der Begriff der Rürup-Rente ist eine oft verwendete Bezeichnung für eine Basisversorgung aus der ersten Schicht in Form einer privaten Absicherung im Rahmen des Drei-Schichten-Modells. Neben der Rürup-Rente gehört ebenfalls die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente ist in Form von privaten Leibrentenversicherungen erhältlich. Bisher war dies auch die einzige Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Mittlerweile ist es auch der Fondsbranche gesetzlich erlaubt, Rürup-Renten in Form von Fondssparplänen anzubieten. Allerdings arbeiten derzeit noch die Investmentgesellschaften an entsprechenden Angeboten. Die Rürup-Rente wird auch oftmals als Basis-Rente bezeichnet.
2. Was ist eine Rürup-Rentenversicherung?
Eine Rürup-Rentenversicherung ist eine Rentenversicherung, die förderfähig im Sinne der Rürup-Förderung ist. Sie ist damit der ersten Schicht der Altersvorsorge zuzuordnen. Die Rürup-Rentenversicherung wird von den meisten Gesellschaften mit einem konventionellen Tarif sowie mit einem fondsgebundenen Tarif angeboten. Bei einem fondsgebundenen Tarif wird ein Großteil des Anlagebetrages in Investmentfondsanteile investiert. Daher bietet ein fondsgebundener Tarif höhere Renditechancen, gleichzeitig ist aber auch das Risiko im Vergleich zu einem konventionellen Tarif höher.
3. Welche Personen gehören zum geförderten Personenkreis?
Im Prinzip eignet sich die Rürup-Rente für alle diejenigen Personen, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen und sparen möchten. Daher kann sie für alle Arbeiter, Angestellten und Beamten interessant sein. Darüber hinaus können aber hier auch Personenkreise die Förderung in Anspruch nehmen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Hierunter fallen vor allem Freiberufler und Selbstständige. Weil diese Personengruppen die Riester-Förderung bisher leider in der Regel nicht in Anspruch nehmen können (Ausnahme: indirekt förderberechtigt über einen förderberechtigten Ehepartner), kann diese Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge insbesondere für Selbstständige und Freiberufler sehr interessant sein.
4. Gibt es Voraussetzungen für die staatliche Förderung?
Ja. Der Gesetzgeber hat für die steuerliche Begünstigung von Beiträgen in einen Rürup-Vertrag einige Bedingungen an die Ausgestaltung von Rürup-Verträgen geknüpft. Durch diese Bedingungen soll gewährleistet werden, dass die Rente auch tatsächlich für die Altersvorsorge des Einzelnen verwendet wird.
Zu den Voraussetzungen gehören u.a.: Die monatliche Rente aus einem Rürup-Vertrag darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Des Weiteren darf nur eine monatliche, lebenslange Rente gezahlt werden. Auszahlungen in einem Betrag sind daher nicht möglich. Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragbar, beleihbar, vererblich, veräußerbar oder kapitalisierbar sein. Die Nichtvererbbarkeit bedeutet allerdings nicht zwingend den Ausschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung. Es können durchaus die Versicherungsansprüche mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung kombiniert werden. Hierdurch können der Ehegatte sowie auch die kindergeldberechtigten Kinder abgesichert werden.
5. Wie sieht die steuerliche Förderung in der Ansparphase aus?
Die Beiträge zu einer Basis-Rente bzw. Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. Die Beiträge können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei sind Höchstbeträge zu beachten. Sie betragen für Alleinstehende 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten 40.000 Euro im Jahr. In einer Übergangsphase bis zum Jahr 2025 dürfen die Beiträge jedoch nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Diese „Berücksichtigungsquote“ betrug im Jahr 2005 60 Prozent (also 12.000 Euro). In den Folgejahren steigt diese Quote automatisch jährlich um zwei Prozentpunkte an. Im Jahr 2025 werden dann schließlich 100 Prozent erreicht. In 2007 zum Beispiel beträgt diese Quote 64% (12.800 Euro) für Alleinstehende.
6. Wie sieht die Besteuerung in der Rentenbezugsphase aus?
Rentenleistungen, die man aus seinem Rürup-Vertrag erhält, sind bis zum Jahr 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen dauerhaft zu 50% versteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 Prozent an. Ab diesem Zeitpunkt steigt dieser Prozentsatz danach bis 2040 um jährlich 1 Prozent an. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten demnach dauerhaft voll zu versteuern. Diese Art der Besteuerung nennt man auch nachgelagerte Besteuerung.
7. Habe ich zu Rentenbeginn ein Kapitalwahlrecht?
Nein. Zum Rentenbeginn haben Sie bei der Rürup-Rente nicht die Möglichkeit, sich Ihr Guthaben auszahlen zu lassen; es besteht bei der Rürup-Rente also kein Kapitalwahlrecht. Eine Auszahlung findet immer in Form einer lebenslangen Leibrente statt.
8. Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung?
Unter dem Begriff der nachgelagerten Besteuerung versteht man, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter. Dafür bleiben aber die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Abgesehen von zeitlichen Übergangsregelungen wird die Rürup-Rente nachgelagert besteuert.
9. Was geschieht im Todesfall?
Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Allerdings bieten die Versicherungen verschiedene Lösungen an, wenn man diesen Verlust umgehen möchte. So kann zum Beispiel der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder ausgestattet werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung zur Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn abzuschließen. Allerdings ist diese steuerlich nicht gefördert.
10. Kann ich in meinen Rürup-Vertrag Sondereinzahlungen leisten?
Ja, in der Regel lassen die meisten Anbieter Sondereinzahlungen in den Vertrag zu. Oftmals sind dabei aber bestimmte Mindesteinzahlungssummen für die Sondereinzahlung zu beachten (z.B. 500 Euro).
11. Kann ich gleichzeitig die Riester-Förderung und die Rürup-Förderung in Anspruch nehmen?
Ja, Sie können gleichzeitig eine Riester-Rente und eine Rürup-Rente besparen.
12. Was ist das Drei-Schichten-Modell?
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