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Im Prinzip bieten die meisten Versicherungen sowohl konventionelle als auch fondsgebundene Tarife im Rahmen von Rürup-Rentenversicherungen an.
Allerdings haben Rürup-Rentenversicherungen im Vergleich zu normalen Rentenversicherungen der dritten Schicht einige spezifische Merkmale. Oder anders formuliert - sind bei Rürup-Rentenversicherungen einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit diese förderfähig im Sinne der ersten Schicht werden:
Die private Rentenversicherung im Rahmen der Rürup-Rente muss eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Diese Rente darf frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Des Weiteren dürfen die Anwartschaften aus Rürup - Verträgen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Allerdings sind durchaus ergänzende Hinterbliebenen-/ Erwerbsminderungsabsicherungen möglich bzw. einschließbar.
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