Riester-Rentenversicherungen, Rürup-Rentenversicherungen, Private Rentenversicherungen mit Online-Sonderkonditionen

Rürup-Rentenversicherung
(Basis-Rente)

Im Folgenden haben wir Ihnen einige Informationen zum Thema Rürup-Rentenversicherung zusammen gestellt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, mit unserem Vergleichsrechner Angebote zur Rürup-Rentenversicherung zu berechnen sowie online abzuschließen oder in Papierform die Versicherung bei uns zu beantragen. Sowohl bei einem Online-Abschluss als auch bei einem Abschluss mit Papieranträgen bedanken für uns bei Ihnen in Form eines attraktiven Versicherungs-Bonus als Tankgutschein. Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Seite Bonusprogramme.

Auf der Seite Vergleich und Anfrage finden Sie den Vergleichsrechner, mit dem Sie Ihre Rürup-Rentenversicherungen - im Rechner meist als Basisrente bezeichnet - berechnen können. Berechnen Sie Ihre mögliche Rente und sehen Sie, welche Versicherungen am Markt gute Leistungen anbieten. Antragsformulare für von Ihnen gewünschte Rürup-Versicherungen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Allgemeines zu einer Rentenversicherung

Allgemein versteht man unter einer Rentenversicherung eine Versicherung auf den Erlebensfall mit Zahlung einer lebenslangen Rente. Die Rentenversicherung ist zunächst eine Versicherung, die nur im Erlebensfall eine lebenslange Rente ausbezahlt und im Todesfall keine Todesfallleistung zahlt. Das bedeutet, sobald der Versicherte den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn (das so genannte Ende der „Aufschubzeit“) erlebt, beginnt die lebenslange Rentenzahlung. Verstirbt der Kunde vor Rentenbeginn, so erhält er je nach Tarif entweder nichts (reine Versicherung zur Absicherung des Risikos „Altersvorsorge“) oder aber er erhält eine im Tarif mitvereinbarte Todesfallleistung. Das kann eine festgelegte Todesfallsumme sein oder z.B. die bereits eingezahlten Beiträge. Die Sparbeträge für den Kapitalaufbau der späteren Rentenzahlung werden konventionell angelegt. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann auch eine Kapitalauszahlung oder eine Mischung aus Renten- und Kapitalauszahlung gewählt werden („Kapitalwahlrecht“).
Eine fondsgebundene Rentenversicherung hat im Prinzip dieselben Eigenschaften wie die konventionelle Rentenversicherung mit dem Unterschied, dass die Sparbeträge in Investmentfonds angelegt werden. Dadurch steigt die Chance auf bessere Renditen – im Umkehrschluss steigt aber auch das Risiko. Auf Grund der Anlage in Fonds, kann auch im Gegensatz zur konventionellen Rentenversicherung keine Garantieverzinsung durch die Versicherung gewährt werden, da die Entwicklung der Fondsanteile ungewiss ist.

Besonderheiten einer Rürup-Rentenversicherung

Im Prinzip bieten die meisten Versicherungen sowohl konventionelle als auch fondsgebundene Tarife im Rahmen von Rürup-Rentenversicherungen an.

Allerdings haben Rürup-Rentenversicherungen im Vergleich zu normalen Rentenversicherungen der dritten Schicht einige spezifische Merkmale. Oder anders formuliert - sind bei Rürup-Rentenversicherungen einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit diese förderfähig im Sinne der ersten Schicht werden:

Die private Rentenversicherung im Rahmen der Rürup-Rente muss eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Diese Rente darf frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Des Weiteren dürfen die Anwartschaften aus Rürup - Verträgen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Allerdings sind durchaus ergänzende Hinterbliebenen-/ Erwerbsminderungsabsicherungen möglich bzw. einschließbar.

 

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